Bei Abbruch / Rückbauvorhaben ist im ersten Schritt die ungefähr anfallende Masse an Abfällen und die umbaute Kubatur zu berechnen.
Gemäß RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG (RBV) gilt: Bei >750t Bau- oder Abbruchabfälle und ≤3.500m3 Brutto Rauminhalt genügt eine orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖN B 3151 durch rückbaukundige Person.
Die Erkundungen biete ich als rückbaukundige Person an